Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen 360 Grad Aufnahmen
1. ALLGEMEINES / GELTUNGSBEREICH
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche, auch zukünftige Rechtsgeschäfte
zwischen der Firma Inside Motion UG (haftungebeschränkt) und dem Vertragspartner.
Entgegenstehende oder von diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichende oder diese
ergänzende Bedingungen des Vertragspartners gelten nur, soweit sie ausdrücklich und schriftlich
von uns anerkannt sind.
2. BEGRENZUNG DER HAFTUNG DES AUFTRAGNEHMERS
Der Auftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des
Auftragnehmers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft
verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Die Haftung des Auftragnehmers ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in S. 1
oder S. 3 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Im Übrigen haftet der
Auftragnehmer nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten oder soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder
eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der
Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in S. 1
oder S. 2 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
Die Haftung für verschuldensunabhängigen Schadens- oder Aufwendungsersatz wird
ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für technische Fehler von Matterport,
GoThruh sowie auf den von Google betriebenen Portalen bzw. deren Webseiten.
Die Regelungen der vorstehenden Absätze gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere
für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus
welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem
Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz
vergeblicher Aufwendungen.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit der vorstehenden Regelung
nicht verbunden.
3. RÜCKTRITT
Der Auftraggeber kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten,
wenn der Auftragnehmer die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Auftraggeber hat sich bei
Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung des Auftragnehmers zu
erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Leistung besteht.
Im Falle von Mängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Rücktritt.
4. NICHTERFÜLLUNG/SCHADENSERSATZ
Für den Fall der Nichterfüllung des Vertrages durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer
berechtigt, 190,00 Euro netto als Schadensersatz zu fordern. Dem Auftraggeber ist der Nachweis
gestattet, dass dem Auftragnehmer kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden
ist. Dem Auftragnehmer ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Auftragnehmer berechtigt, pro Mahnschreiben
Mahngebühren in Höhe von 40,00 Euro (§288 BGB Absatz 5) sowie Verzugszinsen in Höhe von 9
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen. Dem Auftraggeber ist der
Nachweis gestattet, dass dem Verkäufer kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden
entstanden ist. Dem Auftragnehmer ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden
ist.
5. TERMINVERSCHIEBUNGEN
Der Auftraggeber kann einen vereinbarten Termin zur Erstellung der Fotoaufnahmen bis zu 72
Stunden vor dem Termin ohne weitere Kosten auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. Bei
kurzfristiger Verschiebung des Termins ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Pauschale von 250,00
Euro netto vom Auftraggeber zu verlangen. Dem Auftraggeber ist der Nachweis gestattet, dass dem
Auftragnehmer kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem
Auftragnehmer ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
6. VERJÄHRUNG
Jegliche Ansprüche des Auftraggebers wegen Vertragswidrigkeiten verjähren binnen 12 Monaten
seit Abnahme der erbrachten Leistung. Dies gilt nicht für von der Firma Inside Motion UG
(haftungsbeschränkt) zu vertretende Körper- und Gesundheitsschäden und Verlust des Lebens, bei
vorsätzlichem oder arglistigem Verhalten der Firma Inside Motion UG (haftungsbeschränkt) sowie
bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und im Rahmen von abgegebenen
Beschaffenheitsgarantien. In den im vorstehenden Satz bezeichneten Fällen verbleibt es bei den
gesetzlichen Verjährungsfristen.
7. ERFÜLLUNGSORT; GERICHTSSTAND
Erfüllungsort ist für beide Teile der Geschäftssitz der Firma Inside Motion UG (haftungsbeschränkt)
Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches
Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden
Streitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckklagen, der Sitz der Firma Inside Motion UG
(haftungsbeschränkt).
Dieser Vertrag und die Rechtsbeziehung zwischen der Firma Inside Motion UG
(haftungsbeschränkt) und dem Vertragspartner unterliegen dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des Internationalen Privatrechts (Kollisionsrecht)
und des UN-Kaufrechts.


Allgemeine Geschäftsbedingungen Online Marketing
1. ALLGEMEINES/GELTUNGSBEREICH
(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche, auch zukünftige
Rechtsgeschäfte zwischen der Firma Inside Motion UG (haftungebeschränkt) und dem
Vertragspartner.
(2) Entgegenstehende oder von diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweich- ende oder
diese ergänzende Bedingungen des Vertragspartners gelten nur, soweit sie ausdrücklich und
schriftlich von uns anerkannt sind.
(3) Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters in der Fassung zum Zeitpunkt
der jeweiligen Bestellung.
2. Zustand des Vertrages
(1) Verträge zwischen dem Kunden und Inside Motion kommen grundsätzlich im Wege der
ausdrücklichen Annahme des kundenseitigen Angebots durch Inside Motion zustande, auch
wenn dieses Angebot auf einem zuvor von Inside Motion übermittelten Formular erfolgt. Der
ausdrücklichen Annahme gleichgestellt ist der Beginn der Ausführung des Vertrages durch
Inside Motion, z.B. durch Übersendung der Zugangsdaten für den passwortgeschützten
Kundenbereich oder die Übersendung von Rechnungen.
3. Nebenabreden
(1) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Etwaige
Abweichungen vom Vertragsformular gelten nur dann als vereinbart, wenn diese von der
anderen Partei ausdrücklich bestätigt werden. Andernfalls gilt der vorgedruckte
Vertragsentwurf. Die Beweislast für die Wirksamkeit, der in das Formular nachträglich
aufgenommen Individualvereinbarung trägt, derjenige, der sich auf die Vereinbarung beruft.
4. Leistungsumfang
(1) Inside Motion bietet zahlreiche Dienstleistungen im Bereich des Online Marketings an.
Sämtliche Verträge sind nach dem Dienstvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches zu
beurteilen, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass der eindeutige Schwerpunkt des
geschlossenen Vertrages abnahmefähige Werkleistungen zum Inhalt hatte. Bei Verträgen, die
eine Suchmaschinenoptimierung zum Inhalt haben, schuldet Inside Motion ein Bemühen, den
Internetauftritt im Rahmen der vorgegebenen Einstellungen zu verbessern. Dem Kunden ist
bekannt, dass die Ergebnisse bei Suchmaschinenanbietern einer ständigen dynamischen
Änderung unterliegen und Einträge ggf. sogar gänzlich entfernt werden können. Hierauf hat
Inside Motion keinen direkten Einfluss. Sofern ein Backlink-Aufbau vertraglich vereinbart
worden ist, obliegt es allein Inside Motion, Art, Dauer, Qualität und Häufigkeit nach freiem
Ermessen zu bestimmen, es sei denn, es wurden diesbezüglich in das Vertragsformular
anderweitige Vereinbarungen übernommen.
5. Referenz
(1) Der Kunde erklärt mit Annahme des Vertrages durch Inside Motion unwiderruflich, dass Inside
Motion auf den Kunden kostenfrei, als Referenzkunden hinweisen darf und für diesen Zweck
auch dessen Logo (u.U. in farblich abgewandelter Form) in den Inside Motion-Internetauftritt
einbinden und auf den Internetauftritt verlinken kann. Diese Erlaubnis wirkt auch für die Zeit
nach Beendigung des Vertrages fort. Nach Ablauf des Vertrages wird Inside Motion diesen
Hinweis innerhalb einer Frist von maximal einem Monat entfernen, wenn der Kunde diesen
Wunsch ausdrücklich in schriftlicher Form äußert.
6. Preise, Vergütung
(1) Der verbindliche Umfang der vom Anbieter geschuldeten Leistung richtet sich ausschließlich
nach der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot des Anbieters, nicht jedoch nach
allgemeinen werblichen Informationen im Internet oder anderen Medien. Besprochene
Leistungsänderungen nach Vertragsschluss sind nur bei Bestätigung in Schrift- oder Textform
verbindlich.
(2) Sämtliche Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und
sind jeweils im Voraus unmittelbar nach Abschluss des Vertrages (bei monatlichen Gebühren
zu Beginn des jeweiligen Zeitabschnitts) sofort ohne Abzug fällig.
7. Zahlungsbedingungen, Rechnungslegung
(1) Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln.
Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form
ausdrücklich einverstanden.
(2) Etwaige Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung
oder Hinterlegung der Rechnung schriftlich bei Inside Motion geltend zu machen. Nach Ablauf
dieser Frist gilt die Rechnung als vom Kunden genehmigt.
(3) Sofern keine andere ausdrücklich Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Ausgleichung der
Rechnung per Überweisung. Der Kunde hat hierzu die vollständigen Kontodaten von Inside
Motion bekommen.
(4) Der Kunde hat die Hälfte in Vorkasse zu bezahlen, erst danach fangen wir an den Auftrag zu
bearbeiten.
8. Verzug
(1) Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu
begleichen. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Zahlungseingang, wird eine erste Mahnung
versandt.
(2) Für die erste Mahnung wird eine Gebühr von 40,00 Euro erhoben. Nach weiteren 10 Tagen
erfolgt eine weitere Mahnung.
(3) Sollte auch nach der zweiten Mahnung keine Zahlung erfolgen, behalten wir uns das Recht
vor, unseren Inkassopartner zu informieren.
9. Teilleistungen
(1) Inside Motion ist zu Teilleistungen berechtigt, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.
10. Leistungsfreiheit
(1) Bei Eintreten einer höheren Gewalt, Arbeitskonflikten, Naturkatastrophen und
Transportsperren sowie sonstigen Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit von Inside
Motion liegen und eine Leistung beeinträchtigen, ist Inside Motion für die Dauer des
Hindernisses von der Leistungsverpflichtung entbunden.
(2) Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht
ordnungsgemäß und kann Inside Motion aufgrund dessen seinen davon betroffenen Diensten
nicht nachkommen, ist Inside Motion für die Dauer der fehlenden Mitwirkung von der
Erfüllung befreit. Sofern der Kunde Inside Motion als Agentur beauftragt, Mitgliedskonten bei
anderen Internetportalen für den Kunden zu eröffnen, treffen die unmittelbaren Rechtsfolgen
dieser Anmeldung den Kunden. Inside Motion kann diesbezüglich sowohl in offener wie auch
in verdeckter Stellvertretung für den Kunden auftreten und Verträge abschließen.
11. Begrenzung der Haftung des Auftragsnehmers
(1) Der Auftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des
Auftragnehmers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft
verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Die Haftung des Auftragnehmers ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf
den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der
in S. 1 oder S. 3 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Im Übrigen haftet der
Auftragnehmer nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten oder soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen
oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der
Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in S.
1 oder S. 2 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
(2) Die Haftung für verschuldensunabhängigen Schadens- oder Aufwendungsersatz wird
ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für technische Fehler von
Matterport, GoThruh sowie auf den von Google betriebenen Portalen bzw. deren Webseiten.
(3) Die Regelungen der vorstehenden Absätze gelten für alle Schadensersatzansprüche
(insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung),
und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von
Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den
Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(4) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit der vorstehenden
Regelung nicht verbunden.
12. Mitwirkungspflichten des Kunden und Haftungsfreistellung
(1) Bei der Kommunikation zwischen dem Kunden und Inside Motion gelten die im Namen des
Kunden auftretenden Ansprechpartner, insbesondere die im Vertragsformular namentlich
genannten Personen als berechtigt, Erklärungen für den Kunden abzugeben und
entgegenzunehmen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, alle durch Inside Motion erstellten Leistungen sowie
vorgeschlagenen oder angeratenen Maßnahmen auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Dies
gilt auch für PR und weitere Veröffentlichungen sowie Publikationen, die durch Inside Motion
im Auftrag des Kunden erbracht werden. Insbesondere gilt dies im Hinblick auf Urheber-,
Jugendschutz-, Teledaten-, Presserecht und das Recht am eigenen Bild. Der Kunde stellt Inside
Motion diesbezüglich von jeglichen Ansprüchen frei, die darauf beruhen, dass die aufgeführten
Dienstleistungen Rechtsverstöße umfassen oder mit Rechten Dritter belastet sind, und
übernimmt die dadurch entstehenden Kosten.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, Inside Motion zur Erbringung der vertraglichen Leistungen alle
notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen und unaufgefordert auf relevante
Umstände hinzuweisen, die Inside Motion unbekannt sind. Es besteht jedoch keine
Verpflichtung von Inside Motion die Richtigkeit der vom Kunden angegebenen Informationen
zu prüfen, z.B. hinsichtlich der Angaben über sein bestehendes EDV-System, beabsichtigte
Hardware-Umstellungen, -Erweiterungen oder weitere web- und hardwaretechnische Aspekte.
(4) Im Rahmen der Mitwirkungspflicht hat der Kunde Inside Motion grundsätzlich auch
unmittelbaren Zugang zu den von Inside Motion zu bearbeitenden Internetseiten, Content-
Management-Systemen, Shopsystemen, Werbekonten und/oder Warenwirtschaftssystemen zu
gewähren. Sollte der Kunde die Bereitstellung dieserZugangsdaten nicht wünschen oder die
Zugangsdaten nicht innerhalb einer angemessenen Frist übermitteln, kann er die von Inside
Motion empfohlenen Änderungen auch selbst einpflegen. Eine Minderung des vom Kunden zu
zahlenden Entgelts ist damit nicht verbunden.
(5) Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Maßnahmen von Inside Motion daraufhin zu
überprüfen, inwieweit diese die Rechte Dritter beeinträchtigen, sei es in urheberrechtlicher,
wettbewerbsrechtlicher oder strafrechtlicher Hinsicht. Im Falle der Nichtbeachtung dieser
Pflicht wird der Kunde Inside Motion auch von sämtlichen Anwalts- und Gerichtskosten, die
aus der dieser Pflichtverletzung resultieren freistellen.
(6) Die Optimierungsmaßnahmen von Inside Motion setzen voraus, dass nicht parallel
anderweitige Optimierungsmaßnahmen durchgeführt werden, da dies regelmäßig zu
unerwünschten Ergebnissen führt. Der Kunde verpflichtet sich daher, von anderweitigen
Optimierungsmaßnahmen abzusehen.
13. Rügepflicht
(1) Der Kunde hat vermeintlich mangelhafte oder nicht ordnungs- bzw. fristgemäß erbrachte
Dienstleistungen unverzüglich schriftlich mit einer ausführlichen Dokumentation und
Begründung zu rügen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Rüge, so gilt die Dienstleistung
als genehmigt und vertragsmäßig. Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung Programme,
Daten und Datenträger vollständig zu sichern.
14. Urheberschutz, Nutzungsrechte
(1) Bei den von Inside Motion erstellten Leistungen wie Texten, Programmierungen,
Veröffentlichungen etc. handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Werke. Rechtsinhaberin
ist Inside Motion.
(2) Alle mit den erbrachten Leistungen von Inside Motion zusammenhängenden urheberrechtlich
geschützten einfachen Nutzungsrechte gehen nur insoweit auf den Kunden über, als der
räumliche, zeitliche und inhaltliche Umfang des Nutzungsrechts dem Zweck und der Dauer
des Vertrages entspricht.
(3) Die Nutzungsrechte gehen ferner erst dann auf den Kunden über, wenn dieser seiner gesamten
Zahlungsverpflichtungen gegenüber Inside Motion ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der
Kunde ist bis zum Übergang der Nutzungsrechte zur Nutzungsunterlassung verpflichtet.
(4) Der Kunde ist ausschließlich für den Inhalt seiner Webpräsenzen (wie z.B. Webseite,
Facebook-Profil, Portale usw.) verantwortlich.
(5) Für Software dritter Hersteller gelten deren Nutzungs-bedingungen. Der Lizenzvertrag wird
unmittelbar zwischen dem Hersteller und dem Kunden geschlossen. Sofern einer Übertragung
der Nutzungsrechte auf den Kunden Drittschutzrechte entgegenstehen, hat Inside Motion den
Kunden unverzüglich nach Kenntniserlangung zu benachrichtigen. Dieser hat sodann
unverzüglich über die weitere Durchführung des Vertrages zu entscheiden. Ein Erwerb von
Nutzungsrechten Dritter erfolgt im Namen und auf Rechnung des Kunden.
15. Aufbewahrungsverpflichtungen
(1) Inside Motion ist, sofern keine gesonderte entgeltliche Archivierungsvereinbarung mit dem
Kunden getroffen ist, nicht verpflichtet, die von ihr im Rahmen des Vertragsverhältnisses
erstellten und gespeicherten Daten nach dessen Beendigung aufzubewahren und
herauszugeben.
16. Datenschutz
(1) Inside Motion verpflichtet sich zur Wahrung des Datengeheimnisses im Sinne des
Datenschutzgesetzes. Inside Motion ist befugt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im
Rahmen der Durchführung eines Auftrags selbst oder durch dritte Personen, derer sie sich zur
Erfüllung von Dienstleistungen bedient, zu verarbeiten.
(2) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Daten über seine Person gespeichert,
geändert und/oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden
dürfen. Insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und/oder
Änderung einer Domain in Suchmaschinen, Katalogen und Listen notwendig sind, wobei diese
anschließend öffentlich werden können.
(3) Inside Motion übernimmt für Datenschutzverletzungen, die durch gewaltsamen oder illegalen
Zugriff von Dritten verursacht werden, keine Haftung.
17. ERFÜLLUNGSORT; GERICHTSSTAND
(1) Erfüllungsort ist für beide Teile der Geschäftssitz der Firma Inside Motion UG (haftungs-
beschränkt). Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand bei allen aus dem Vertrags- verhältnis sich
ergebenden Streitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckklagen, der Sitz der Firma Inside
Motion UG (haftungsbeschränkt). Dieser Vertrag und die Rechts- beziehung zwischen der
Firma Inside Motion UG (haftungsbeschränkt) und dem Vertragspartner unterliegen dem Recht
der Bundesrepublik Deutschland unter Aus- schluss der Regelungen des Internationalen
Privatrechts (Kollisionsrecht) und des UN- Kaufrechts.


Allgemeine Geschäftsbedingungen Landingpages

Webseiten
1. ALLGEMEINES/GELTUNGSBEREICH
(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche, auch zukünftige
Rechtsgeschäfte zwischen der Firma Inside Motion UG (haftungebeschränkt) und dem
Vertragspartner.
(2) Entgegenstehende oder von diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweich- ende oder
diese ergänzende Bedingungen des Vertragspartners gelten nur, soweit sie ausdrücklich und
schriftlich von uns anerkannt sind.
(3) Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters in der Fassung zum Zeitpunkt
der jeweiligen Bestellung.
2. Leistungen von Inside Motion / Mitwirkung des Kunden
(1) Inside Motion erstellt individuelle Landingpages im Auftrag des Kunden. Die Erstellung einer
Landingpage gliedert sich in einen konzeptionellen und in einen Produktionsanteil auf.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß
auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und
verhindert damit die Leistungserbringung durch Inside Motion, bleibt der Vergütungsanspruch
von Inside Motion unberührt. Die Dienstleist- ungen von Inside Motion insoweit unterfallen
dem Dienstvertragsrecht, sofern es sich dabei um konzeptionelle Arbeiten handelt.
(3) Der Kunde hat die Leistungserbringung von Inside Motion durch angemessene
Mitwirkungshandlungen auf erstes Anfordern unverzüglich zu fördern. Er wird ins- besondere
Inside Motion die dafür erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.
Darüber hinaus wird der Kunde die notwendigen Arbeitsmaterialien auf erstes Anfordern von
Inside Motion zur Verfügung stellen.
(4) Der Kunde benennt auf erstes Anfordern von Inside Motion einen Ansprechpartner
(„Projektleiter“) als feste Bezugspersonen für alle das Projekt betreffenden Angelegen- heiten.
(5) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann Inside Motion aus diesem
Grunde seine Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit abschließen,
so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen.
(6) In Bezug auf die von Inside Motion zu erbringenden Leistungen gegenüber dem Kunde steht
Inside Motion in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach §315 BGB
zu.
(7) Inside Motion ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungs-
gehilfen und von Dritten erbringen zu lassen.
3. Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Sofern Inside Motion für den Kunden eine abnahmepflichtige Leistung erbringt, gelten die
nachstehenden Absätze 2-8.
(2) Die Abnahme durch den Kunden ist unverzüglich nach Fertigstellung der Inside Motion
beziehungsweise eines abnahmebedürftigen Zwischenschritts (Texte, Design, Ent- wicklung)
und Kenntnisnahme des Kunden darüber zu erklären.
(3) Inside Motion kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur (Teil-) Abnahme
auffordern. Die Landingpage beziehungsweise der jeweilige Zwischenschritt gelten mit Ablauf
der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber Inside Motion nicht schriftlich erklärt
hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll
vom Kunden angefertigt und Inside Motion überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim
Kunden.
(4) Inside Motion ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer
angemessenen Frist nachzubessern. Unerhebliche Mängel der Leistung stehen einer Abnahme
nicht entgegen.
(5) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines
Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und
Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die
angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte
der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen,
wird Inside Motion dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.
(6) Die abzunehmende (Teil-) Leistung von Inside Motion gilt auch dann als abgenommen, wenn
der Kunde sich auf Aufforderung von Inside Motion hin zur Abnahme der jeweiligen
(Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt und erhebliche Mängel rügt.
(7) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen
Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher
Aufwendungen bestehen nicht.
(8) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht
erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde keinen Anspruch auf
Rückforderung von Teilen der Vergütung.
4. Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen Inside Motion und dem Kunden kann fernmündlich oder
schriftlich erfolgen.
(2) Der Kunde erhält bei mündlichem Vertragsschluss auf Wunsch eine Auftrags- bestätigung von
Inside Motion, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.
5. Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von Inside Motion angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Sofern
Inside Motion für die Erstellung einer Landingpage einen Pauschalpreis angeboten hat, bezieht
dieser sich hälftig auf die konzeptionellen und hälftig auf die produzierenden Arbeiten durch
Inside Motion. Der hälftige Rechnungsbetrag für konzeptionelle Arbeiten ist vorbehaltlich
individueller Absprache im Voraus durch den Kunden zu entrichten. Die mitgeteilten Preise
verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von Inside Motion erfolgt sofort nach Rechnungserteilung oder
nach individueller Vereinbarung. Die Vergütung der Dienste von Inside Motion ist
grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von Inside Motion ist
anders lautend.
(3) Inside Motion stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer aus- weisende
Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(4) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils
andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist.
Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
(5) Nimmt der Kunde den mit Inside Motion bei Vertragsschluss vereinbarten Kickoff- Termin
unentschuldigt nicht wahr und kann Inside Motion aufgrund dessen die be- auftragte
Landingpage nicht produzieren, bleibt der Kunde zur Zahlung der vereinbarten Pauschale für
die Konzipierung der Landingpage verpflichtet.
6. Kündigung, Laufzeit, Abnahmetermin
(1) Der Vertrag hat die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien
vereinbarte Mindestlaufzeit. Eine Kündigung vor Ablauf der Mindestlaufzeit (ins- besondere
gemäß §§ 621, 627, 648 BGB) ist ausgeschlossen.
(2) Vereinbarte Abnahmetermine sind keine Fixtermine und stehen unter dem Vorbehalt der
Erbringung der erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Kunden.
(3) Ist kein fixer Abnahme-/Fertigstellungstermin und keine Mindestlaufzeit vereinbart worden,
hat Inside Motion das Recht, dem Kunden die Produktion binnen 16 Wochen ab dem
vertraglich vereinbarten „KickOff-Termin“ zur Abnahme vorzulegen. Eine Kün- digung vor
Ablauf dieses Zeitraums ist ausgeschlossen.
(4) Etwaige freie Kündigungsrechte nach Werk- oder Dienstvertragsrecht während der
Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.
(5) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.
7. Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Inside Motion beginnen nicht, bevor der jeweils
fällige Rechnungsbetrag bei Inside Motion eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für
die Leistungen notwendigen Daten bei Inside Motion vollständig vorliegen beziehungsweise
die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Inside Motion sich vor, weitere
Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber
Inside Motion in Verzug, ist Inside Motion berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen
und die Leistungen einzustellen. Inside Morion wird die gesamte Vergütung, die bis zum
nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
8. Erfüllung
(1) Inside Motion wird die vereinbarten Leistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen
Sorgfalt durchführen. Inside Motion ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter
zu bedienen.
(2) Ist Inside Motion gehindert, die vereinbarten Leistungen zu erbringen und stammen die
Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Inside
Motion unberührt.
9. Verhalten und Rücksichtnahme
(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber Inside
Motion zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße
beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere
Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere
unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivil- rechtlich zu verfolgen und
darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
10. Schutzrechte Dritter
(1) Der Kunde erhält sämtliche im Zusammenhang mit der Verwirklichung der Produktion
entstandenen, entstehenden oder hierfür von ihm erworbenen oder zu erwerbenden
Nutzungsrechte ausschließlich, frei auf Dritte übertragbar, zeitlich, räumlich und inhalt- lich
uneingeschränkt. Inside Motion nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig und
fristgemäß entrichtet hat.
(2) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich
anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an
Inside Motion über.
(3) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene
Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
11. Haftung
(1) Inside Motion haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Inside Motion nur
(2) a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
(3) b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf
deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall
ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schadens begrenzt.
(4) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Inside Motion nicht für Daten- und Programm- verluste.
Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wieder-
herstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung
von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt
ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
12. ERFÜLLUNGSORT; GERICHTSSTAND
(1) Erfüllungsort ist für beide Teile der Geschäftssitz der Firma Inside Motion UG (haftungs-
beschränkt). Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand bei allen aus dem Vertrags- verhältnis sich
ergebenden Streitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckklagen, der Sitz der Firma Inside
Motion UG (haftungsbeschränkt). Dieser Vertrag und die Rechts- beziehung zwischen der
Firma Inside Motion UG (haftungsbeschränkt) und dem Vertragspartner unterliegen dem Recht
der Bundesrepublik Deutschland unter Aus- schluss der Regelungen des Internationalen
Privatrechts (Kollisionsrecht) und des UN- Kaufrechts.